Tarife für eine Psychotherapie
Die Psychologische Psychotherapie wird seit Juli 22 von der obligatorischen Grundversicherung Ihrer Krankenkasse übernommen. Voraussetzung dafür ist eine "Anordnung für Psychologische Psychotherapie" durch Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin. Eine Anordnung ist für 15 Sitzungen gültig, danach muss sie durch den anordnenden Arzt erneuert werden.
Nach 30 Sitzungen wird eine Fallbeurteilung durch einen Psychiater/eine Psychiaterin benötigt.
Es steht Ihnen natürlich frei, die Therapie selbst zu bezahlen. Eine Sitzung (60 Min.) kostet
Fr. 168.–.
Bei Zusatzversicherungen erkundigen Sie sich bitte vorgängig bei Ihrer Krankenkasse über den aktuellen Stand der Kostenübernahme.
Falls Ihre Beschwerden als Folge von körperlicher oder psychischer Gewalt entstanden sind, erteilt die regionale Opferhilfestelle Ihres Wohnorts, nach einer Abklärung, eine Kostengutsprache.
Falls die psychischen Symptome als Folge eines Unfalls entstanden sind, übernimmt die Unfallversicherung auf Antrag die Kosten für eine Therapie.
Termine, die nicht eingehalten werden, werden dennoch in Rechnung gestellt.